Es ist immer wieder eine Überraschung, welche Ideen die Bürokratie erfinden kann. Ab Jänner werden es viele Gärtner hautnah spüren. Zunächst einmal das Positive: Schädlingsbekämpfungsmittel müssen künftig in versperrten Glasschränken in Gartencentern und Gärtnereien aufbewahrt werden und dürfen nur von geschulten Fachkräften an die Kunden abgegeben werden. Das ist an sich gut, weil doch so manches Gift nicht nur die Blattlaus, sondern den sprichwörtlichen Elefanten umhauen kann.

Doch jetzt beginnts: Biologische Pflanzenschutzmittel, wie zum Beispiel die völlig ungefährlichen Lausspritzmittel mit Kaliseife – also die Schmierseife – müssen auch in diese Schränke. Wobei die Schmierseife (als Putzmittel) ungesichert stehen bleiben darf. An sich noch immer nicht das Problem, aber: Rattengift – da sind wir schon fast beim Elefanten, den es umhaut – ist kein Pflanzenschutzmittel und darf frei im Regal stehen. Genau so wie alle Putzmittel mit Clor oder Salzsäure – alles scheinbar problemlos. Nur das fertige und als Blattlausmittel zugelassene Schmierseifenwasser, der Schachtelhalmtee oder Kräuterextrakte (die man sogar trinken könnte!) müssen hinter Schloß und Riegel. Den Geschäften kostet das viel Geld (das wir letztlich zahlen).
Und weil beim Ausbringen dieser (giftigen als auch bio) Spritzmittel Wissen notwendig ist, müssen die Anwender mit einem Ausweis ihren Kursbesuch nachweisen. In jedem der neun Bundesländer ist das übrigens auf eine andere Art und Weise geregelt.

Oh du glückliches, sparfreudiges Österreich!